Zusammenarbeit
Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit!
Über den Verlauf der Beratungen halte ich Sie in regelmässigen Abständen auf dem Laufenden. Sie können gerne auch von sich aus einen Zwischenbericht bei mir einfordern. Für Fragen, Anliegen und Anregungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Formular „Verordnung zur Ernährungsberatung (gem. Art. 9b KLV)“
Dieses Formular können Sie hier beziehen. Selbstverständlich stelle ich Ihnen auch ein Formular zu:
-> hier klicken um das Formular herunter zu laden.
Weg der ärztlichen Verordnung:
Sie senden mir das von Ihnen ausgefüllte Formular und ich nehme anschliessend Kontakt mit Ihrer Patientin oder Ihrem Patienten auf.
Wann werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen
Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung werden die Beratungskosten von der Krankenkasse bei folgenden Krankheiten übernommen:
- Stoffwechselerkrankungen
- Adipositas (BMI > 30)
- Herz-Kreislauferkrankungen
- Krankheiten des Verdauungssystems
- Fehl- und Mangelernährungszustände
- Nierenerkrankungen
- Nahrungsmittelallergien oder allergische Reaktionen auf Nahrungsbestandteile
Kostengutsprache der Krankenkasse
Ich beantrage die Kostengutsprache bei der Krankenkasse bevor ich mit der Beratung beginne. Die Kostengutsprache wird in der Regel innert 10 Tagen erteilt und ist für höchstens 12 Sitzungen gültig. Eine Verlängerung um wiederum höchstens 12 Sitzungen ist möglich. Dafür ist eine neue ärztliche Verordnung notwendig.
Abrechnung mit der Krankenkasse
Mit der Krankenkasse Ihrer Patientin/Ihres Patienten rechne ich direkt ab.