Tarife über die Krankenkasse
Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung werden die Beratungskosten von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen. Die Jahresfranchise und die üblichen 10% wird Ihnen durch Ihre Kasse in Rechnung gestellt.
Eine solche Verordnung kann bei folgenden Krankheiten beantragt werden:
- Stoffwechselerkrankungen
- Adipositas (BMI > 30)
- Herz-Kreislauferkrankungen
- Krankheiten des Verdauungssystems
- Fehl- und Mangelernährungszustände
- Nierenerkrankungen
- Nahrungsmittelallergien oder allergische Reaktionen auf Nahrungsbestandteile
1. Beratung / Konsultation 2. – 12. Beratung ab 13. Beratung |
99 Taxpunkte 77 Taxpunkte 64 Taxpunkte 1 Taxpunkt = CHF 1.12 |
Tarife für Selbstzahler
Ich biete auch Beratungen in gesunder Ernährung, Ernährung in der Schwangerschaft, Stillzeit, bei leichtem Übergewicht usw. an. Diese Leistungen sind nicht kassenpflichtig.
Nicht krankenkassenpflichtige Beratungen kosten:
1. Beratung: ab der zweiten Beratung: |
CHF 100.- CHF 30.- pro angefangene 15 Min. |
Verrechnung
Bei den von den Krankenkassen anerkannten Diagnosen wird die Beratung aus der Grundversicherung von der Krankenkasse übernommen. Die Rechnung wird direkt an die Kasse geschickt. Sie werden von Ihrer Krankenkasse über den Selbstbehalt informiert.
Wenn Sie ohne ärztliche Zuweisung kommen, bezahlen Sie bar.
Verhinderungsfall, Terminverschiebungen
Im Verhinderungsfall bitte mindestens 24 h vor dem Termin Bescheid geben.
Kurzfristige Abmeldungen oder unentschuldigte Absenzen werden mit CHF 60.- zu Ihren Lasten verrechnet. Die Rechnung wird in diesem Falle direkt Ihnen zugestellt, die Krankenkassen bezahlen diese Kosten nicht.